Häufige Fragen
Strompreis
Wie wird die monatliche Teilzahlung berechnet und wie
setzt sich der Betrag zusammen?
Der monatliche Betrag ist in erster Linie abhängig vom
Verbrauch in der letzten Abrechnungsperiode sowie von deren
Dauer (abhängig vom jeweiligen Datum der Zählerablesung). Der
Verbrauch wird zuerst auf den Optimalfall von 365 Tagen
hochgerechnet und mit dem jeweiligen Tarif (inkl. Abgaben und
Ust.) multipliziert. Dazu addieren wir den Messpreis und
brechen dann den somit entstehenden Gesamtbetrag auf einen
Monat herunter. D.h. es wird nicht einfach der
Bruttorechnungsbetrag durch 12 dividiert, da sich eben auch
Tarifänderungen oder ungleichmäßig lange Abrechnungsperioden im
Teilbetrag niederschlagen.
Wie kann ich wissen, welches Strompreis-Angebot für mich das
beste ist?
Dies ist grundsätzlich vom Verbrauch abhängig, wobei hier nur
der Basistarif ("Tagstrom") entscheidend ist. Bis zu einem
Verbrauch von ca. 5.400 kWh in Haushalt und Landwirtschaft ist
das Preismodell Optima Wasserkraft mit Gratisstromtagen
inklusive der geeignete Tarif, darüber gibt es spezielle Tarife
für Mehrverbraucher, etwa XL-Energie. Aber auch für Wochenend-
und Abendverbraucher steht mit Vario-Energie eine interessante
Alternative zur Verfügug.
In jedem Fall kann Ihnen unser Service-Team unter der
kostenfreien Hotline 0800 81 8000 von Montag bis Freitag
zwischen 7:00 und 19:00 Uhr mit einer individuellen Beratung
hilfreich zur Seite stehen. Wir beraten Sie gerne persönlich
und freuen uns auf Ihren Anruf!
Wofür werden die einzelnen Bestandteile der Stromrechnung -
also Messpreis, Arbeitspreis, Leistungspreis, verschiedene
Förderbeiträge und die Energieabgabe - berechnet?
- Der Arbeitspreis wird für die elektrische Wirkarbeit pro verbrauchtem kWh berechnet, der Leistungspreis für die beanspruchte elektrische Anschlussleistung (nicht zu verwechseln mit der bereitgestellten Leistung!) .
- Die Anschlussleistung wird je nach Messart direkt gemessen oder rechnerisch ermittelt. Beide Komponenten ergeben zusammen den kWh-Nettopreis.
- Der Messpreis ist die Gerätemiete, welche die Energie AG für die bereitgestellten Zähler, Wandler, Rundsteuerempfänger, etc. einhebt.
- Die Energieabgabe ist die vom Bund eingehobene
Steuer auf Energie (ähnlich wie bei Benzin oder Gas) und wird
für jede verbrauchte kWh eingehoben.
Seit Jänner 2003 wird der Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energie nicht mehr eingehoben ist. Er wurde durch drei andere Beiträge ersetzt: Der Förderbeitrag Kraft-Wärme-Kopplung dient zur Abdeckung von Brennstoffkosten, von Instandhaltung und Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Der Förderbeitrag Öko/Kleinwasserkraft trägt dazu bei, den Mehraufwand bei der Stromerzeugung in Ökoanlagen bzw. Kleinwasserkraftwerken abzudecken. Mit dem Förderbeitrag Ökoanlagen werden der Mehraufwand des Öko-Bilanzgruppenverantwortlichen und die Differenzbeträge zwischen Verkaufserlösen und Einspeistarifen, administrative Aufwendungen und die Aufwendungen für Ausgleichsenergie abgedeckt. Alle drei Förderbeiträge werden von der Energie AG nur eingehoben und dann an E-Control bzw. den Öko-Bilanzgruppenverantwortlichen abgeführt. - Nach § 19 Ökostromgesetz sind alle am österreichischen Strommarkt tätigen Stromhändler zur Abnahme einer bestimmten Menge Ökostrom zu einem erhöhten Einkaufspreis verpflichtet. Der Differenzbetrag zum Marktpreis ergibt den "Aufschlag Ökostrom", den die Ökobilanzgruppe zur Förderung österreichischer Ökostromerzeugung verwendet.
- Die Stranded Costs sind eine im Zuge der Liberalisierung per 1.10.01 einführte Abgabe auf jede verbrauchte kWh, mit der österreichische Stromanbieter vor der Liberalisierung getätigte Investitionen, die damals noch rentabel erschienen sind, aber durch die vorzeitige Totalliberalisierung nunmehr unwirtschaftlich sind, teilweise bezuschusst bekommen.
Stromanschluss
Was muss ich tun, um einen Stromanschluss an-, ab- oder
umzumelden?
In allen Fällen rufen Sie bitte unser kostenfreie
Service-Hotline 0800 81 8000.
Es ist nicht nötig persönlich bei der Außenstelle
vorbeizukommen.
Zur Anmeldung benötigen wir folgende Daten: Name des
Kunden, Adresse der anzumeldenden Anlage, Telefonnummer,
Geburtsdatum, evtl. abweichende Rechnungsanschrift, gewünschte
Einstufung des monatlichen Teilbetrags bis zur ersten
Abrechnung und den Namen der Vormieters. Zur Identifizierung
der Anlage ist die Bekanntgabe der Zählernummer
notwendig.
Zur Abmeldung benötigen wir: optimal Kundennummer -
ansonsten Personalien, abgelesene Zählerstände, neue Anschrift
für Zustellung der Schlussrechnung.
Hilfreich ist auch die Bekanntgabe des genauen Zählerstands -
falls nach der Ab- und vor der neuen Anmeldung Strom verbraucht
wird, kann der Kunde mit der Ablesung des Zählerstandes sicher
sein, dass er nur seinen eigenen Verbrauch bezahlt.
Warum muss ich als Kunde im Gegensatz zu früher nun selbst
die Ablesung durchführen?
Die Ablesung durch unsere Kunden vereinfacht und verbilligt
für uns den Abrechnungsprozess enorm. In diesem Zuge ist es uns
auch möglich, entsprechend günstige Strompreise anzubieten, von
denen Sie als Kunde letztlich wieder profitieren.
Wie komme ich zu einem Baustromanschluss und wie viel Zeit
muss ich dafür einrechnen?
Am besten ist ein Anruf unter der kostenfreien Hotline 0800
81 8000. Dort sollen Sie uns außer Ihren Personalien die
Adresse (wenn mögl. auch die Katastralgemeinde und die
Parzellennummer) und Ihre Telefonnummer bekannt geben. Unser
zuständiger Netztechniker wird Sie dann bezüglich eines
Begehungstermins kontaktieren (Rückruf binnen 24 Std. - Termin
bzw. Angebot binnen 7 Werktagen).
Der nächste Schritt ist die Errichtung eines
Baustromprovisoriums durch einen konzessionierten Elektriker
und die Erstellung einer Ausführungsvereinbarung. Dann steht
einem Anschluss und einer Zählermontage durch den Außendienst
nichts mehr im Wege. (binnen 7 Tagen nach Auftrag zur
Belieferung).
Wo und wie kann ich meinen Zählerstand bekannt geben?
Grundsätzlich soll die Bekanntgabe mittels der zugesandten
Ablesekarte erfolgen, natürlich portofrei. Sie haben aber auch
die Möglichkeit, den Zählerstand per kostenfreiem Fax an 0800
81 8001 zu senden oder unter der kostenlosen Service-Hotline
0800 81 8000 durchzugeben.
Wie schnell wird der Strom nach einem Ausfall wieder
eingeschaltet?
Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig: z.B. von der
Art des Schadens bzw. der Ursache, dem Anfahrtsweg zum Ort der
Störungsursache, etc.
In jedem Fall können Sie darauf Vertrauen, dass unsere
Netztechniker ihr Möglichstes leisten, um die Versorgung
möglichst schnell wiederherzustellen.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn es aus technischen
bzw. Sicherheitsgründen etwas länger dauern sollte.
Was ist zu tun, wenn ich eine Störung entdecke (oder
verursache)?
In jedem Fall einer Möglichkeit einer Versorgungsstörung
oder -unterbrechung ist die Energie AG umgehend unter der
kostenfreien Hotline 0800 81 8000 zu verständigen! Außerhalb
der Servicezeiten erfahren Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl
die Nummer des zuständigen Netz-Technikers, der über ein Handy
erreichbar ist. Er wird umgehend die weiteren Schritte zur
Behebung der Störung einleiten.
