Häufige Fragen

Strompreis

Wie wird die monatliche Teilzahlung berechnet und wie setzt sich der Betrag zusammen?
Der monatliche Betrag ist in erster Linie abhängig vom Verbrauch in der letzten Abrechnungsperiode sowie von deren Dauer (abhängig vom jeweiligen Datum der Zählerablesung). Der Verbrauch wird zuerst auf den Optimalfall von 365 Tagen hochgerechnet und mit dem jeweiligen Tarif (inkl. Abgaben und Ust.) multipliziert. Dazu addieren wir den Messpreis und brechen dann den somit entstehenden Gesamtbetrag auf einen Monat herunter. D.h. es wird nicht einfach der Bruttorechnungsbetrag durch 12 dividiert, da sich eben auch Tarifänderungen oder ungleichmäßig lange Abrechnungsperioden im Teilbetrag niederschlagen.

Wie kann ich wissen, welches Strompreis-Angebot für mich das beste ist?
Dies ist grundsätzlich vom Verbrauch abhängig, wobei hier nur der Basistarif ("Tagstrom") entscheidend ist. Bis zu einem Verbrauch von ca. 5.400 kWh in Haushalt und Landwirtschaft ist das Preismodell Optima Wasserkraft mit Gratisstromtagen inklusive der geeignete Tarif, darüber gibt es spezielle Tarife für Mehrverbraucher, etwa XL-Energie. Aber auch für Wochenend- und Abendverbraucher steht mit Vario-Energie eine interessante Alternative zur Verfügug.
In jedem Fall kann Ihnen unser Service-Team unter der kostenfreien Hotline 0800 81 8000 von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 19:00 Uhr mit einer individuellen Beratung hilfreich zur Seite stehen. Wir beraten Sie gerne persönlich und freuen uns auf Ihren Anruf!

Wofür werden die einzelnen Bestandteile der Stromrechnung - also Messpreis, Arbeitspreis, Leistungspreis, verschiedene Förderbeiträge und die Energieabgabe - berechnet?

  • Der Arbeitspreis wird für die elektrische Wirkarbeit pro verbrauchtem kWh berechnet, der Leistungspreis für die beanspruchte elektrische Anschlussleistung (nicht zu verwechseln mit der bereitgestellten Leistung!) .
  • Die Anschlussleistung wird je nach Messart direkt gemessen oder rechnerisch ermittelt. Beide Komponenten ergeben zusammen den kWh-Nettopreis.
  • Der Messpreis ist die Gerätemiete, welche die Energie AG für die bereitgestellten Zähler, Wandler, Rundsteuerempfänger, etc. einhebt.
  • Die Energieabgabe ist die vom Bund eingehobene Steuer auf Energie (ähnlich wie bei Benzin oder Gas) und wird für jede verbrauchte kWh eingehoben.
    Seit Jänner 2003 wird der Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energie nicht mehr eingehoben ist. Er wurde durch drei andere Beiträge ersetzt: Der Förderbeitrag Kraft-Wärme-Kopplung dient zur Abdeckung von Brennstoffkosten, von Instandhaltung und Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Der Förderbeitrag Öko/Kleinwasserkraft trägt dazu bei, den Mehraufwand bei der Stromerzeugung in Ökoanlagen bzw. Kleinwasserkraftwerken abzudecken. Mit dem Förderbeitrag Ökoanlagen werden der Mehraufwand des Öko-Bilanzgruppenverantwortlichen und die Differenzbeträge zwischen Verkaufserlösen und Einspeistarifen, administrative Aufwendungen und die Aufwendungen für Ausgleichsenergie abgedeckt. Alle drei Förderbeiträge werden von der Energie AG nur eingehoben und dann an E-Control bzw. den Öko-Bilanzgruppenverantwortlichen abgeführt.
  • Nach § 19 Ökostromgesetz sind alle am österreichischen Strommarkt tätigen Stromhändler zur Abnahme einer bestimmten Menge Ökostrom zu einem erhöhten Einkaufspreis verpflichtet. Der Differenzbetrag zum Marktpreis ergibt den "Aufschlag Ökostrom", den die Ökobilanzgruppe zur Förderung österreichischer Ökostromerzeugung verwendet.
  • Die Stranded Costs sind eine im Zuge der Liberalisierung per 1.10.01 einführte Abgabe auf jede verbrauchte kWh, mit der österreichische Stromanbieter vor der Liberalisierung getätigte Investitionen, die damals noch rentabel erschienen sind, aber durch die vorzeitige Totalliberalisierung nunmehr unwirtschaftlich sind, teilweise bezuschusst bekommen.

Stromanschluss

Was muss ich tun, um einen Stromanschluss an-, ab- oder umzumelden?
In allen Fällen rufen Sie bitte unser kostenfreie Service-Hotline 0800 81 8000.
Es ist nicht nötig persönlich bei der Außenstelle vorbeizukommen.
Zur Anmeldung benötigen wir folgende Daten: Name des Kunden, Adresse der anzumeldenden Anlage, Telefonnummer, Geburtsdatum, evtl. abweichende Rechnungsanschrift, gewünschte Einstufung des monatlichen Teilbetrags bis zur ersten Abrechnung und den Namen der Vormieters. Zur Identifizierung der Anlage ist die Bekanntgabe der Zählernummer notwendig.
Zur Abmeldung benötigen wir: optimal Kundennummer - ansonsten Personalien, abgelesene Zählerstände, neue Anschrift für Zustellung der Schlussrechnung.
Hilfreich ist auch die Bekanntgabe des genauen Zählerstands - falls nach der Ab- und vor der neuen Anmeldung Strom verbraucht wird, kann der Kunde mit der Ablesung des Zählerstandes sicher sein, dass er nur seinen eigenen Verbrauch bezahlt.

Warum muss ich als Kunde im Gegensatz zu früher nun selbst die Ablesung durchführen?
Die Ablesung durch unsere Kunden vereinfacht und verbilligt für uns den Abrechnungsprozess enorm. In diesem Zuge ist es uns auch möglich, entsprechend günstige Strompreise anzubieten, von denen Sie als Kunde letztlich wieder profitieren.

Wie komme ich zu einem Baustromanschluss und wie viel Zeit muss ich dafür einrechnen?
Am besten ist ein Anruf unter der kostenfreien Hotline 0800 81 8000. Dort sollen Sie uns außer Ihren Personalien die Adresse (wenn mögl. auch die Katastralgemeinde und die Parzellennummer) und Ihre Telefonnummer bekannt geben. Unser zuständiger Netztechniker wird Sie dann bezüglich eines Begehungstermins kontaktieren (Rückruf binnen 24 Std. - Termin bzw. Angebot binnen 7 Werktagen).
Der nächste Schritt ist die Errichtung eines Baustromprovisoriums durch einen konzessionierten Elektriker und die Erstellung einer Ausführungsvereinbarung. Dann steht einem Anschluss und einer Zählermontage durch den Außendienst nichts mehr im Wege. (binnen 7 Tagen nach Auftrag zur Belieferung).

Wo und wie kann ich meinen Zählerstand bekannt geben?
Grundsätzlich soll die Bekanntgabe mittels der zugesandten Ablesekarte erfolgen, natürlich portofrei. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Zählerstand per kostenfreiem Fax an 0800 81 8001 zu senden oder unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 81 8000 durchzugeben.

Wie schnell wird der Strom nach einem Ausfall wieder eingeschaltet?
Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig: z.B. von der Art des Schadens bzw. der Ursache, dem Anfahrtsweg zum Ort der Störungsursache, etc.
In jedem Fall können Sie darauf Vertrauen, dass unsere Netztechniker ihr Möglichstes leisten, um die Versorgung möglichst schnell wiederherzustellen.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn es aus technischen bzw. Sicherheitsgründen etwas länger dauern sollte.

Was ist zu tun, wenn ich eine Störung entdecke (oder verursache)?
In jedem Fall einer Möglichkeit einer Versorgungsstörung oder -unterbrechung ist die Energie AG umgehend unter der kostenfreien Hotline 0800 81 8000 zu verständigen! Außerhalb der Servicezeiten erfahren Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl die Nummer des zuständigen Netz-Technikers, der über ein Handy erreichbar ist. Er wird umgehend die weiteren Schritte zur Behebung der Störung einleiten.

 

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