Kundeninformation

 

Kundeninformation - Möglichkeiten des geöffneten Strommarktes 

Im Rahmen der Kundeninformations-Initiative der österreichischen E-Wirtschaft haben sich die Verteilernetzbetreiber verpflichtet, ihren Kunden folgendes Informationsblatt über die Möglichkeiten des liberalisierten Strommarktes zur Verfügung zu stellen:

Möglichkeiten des geöffneten Strommarktes  

 

Befreiung von der Zählpunktpauschale

Die Zählpunktpauschale dient der Ökostromförderung und wird vom Netzbetreiber Energie AG Oberösterreich Netz GmbH GmbH in der Höhe von 18 EUR pro Zählpunkt und Jahr eingehoben und an die OeMAG - Österreichische Abwicklungsstelle für Ökostrom weitergeleitet. Sozialhilfeempfänger, Ausgleichszulagenempfänger und Niedrigeinkommensbezieher können um Befreiung von der Zählpunktpauschale ansuchen:

Informationsblatt

Formblatt - Befreiung von der Zählpunktpauschale

 

Kundeninformation gemäß ElWOG §82

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