Aufgaben der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH

Das Verteilernetzgebiet der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH erstreckt sich über einen Großteil von Oberösterreich und Teile von Salzburg und der Steiermark sowie in kleinem Umfang auch auf Flächen in Niederösterreich.

In diesem Netzgebiet erfüllen wir als konzessionierter Verteilernetzbetreiber jene Pflichten, die uns die maßgeblichen Gesetze vorgeben.

Die wichtigste dieser Pflichten ist der sichere, zuverlässige und leistungsfähige Betrieb des Verteilernetzes.

Dazu gehört die langfristige Planung einer Netzinfrastruktur, mit der die sichere Versorgung der Netzkunden gewährleistet ist. Dazu gehört auch die Errichtung und Instandhaltung dieser Infrastruktur.



Damit ein laufender stabiler Netzbetrieb gewährleistet ist, müssen die Lastflüsse im Netz laufend überwacht werden. Es müssen vorausschauend Engpässe ermittelt und Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Beseitigung gesetzt werden. (Ein Engpass ist eine Stelle, an der die Kapazität der vorhandenen Leitungen nicht mehr mit der gebotenen Sicherheit ausreicht, um den vorhandenen Bedarf zu decken.)

Natürlich muss die Einhaltung der technischen Sicherheitsbestimmungen gewährleistet werden.

Anders als zum Beispiel Mobilfunkbetreiber, die sich aussuchen können, ob sie mit einem Kunden einen Vertrag abschließen oder nicht, ist ein Netzbetreiber verpflichtet, alle Kunden in seinem Netzgebiet an das öffentliche Stromnetz anzuschließen. Damit eine diskriminierungsfreie Behandlung aller Kunden gewährleistet ist, werden die Bedingungen für Netzzugang und Netznutzung von den zuständigen Behörden genau geregelt und überwacht. Die von einem Netzbetreiber verwendeten allgemeinen Bedingungen zum Beispiel müssen von der Energie-Control Kommission genehmigt werden. Auch das laufende Entgelt für die Benutzung des Stromnetzes (Systemnutzungstarife) ist durch eine Verordnung geregelt. Gemeinsam mit diesem Nutzungsentgelt müssen Netzbetreiber Zuschläge und Gebühren (wie für die Ökostromförderung und die E-Abgabe) einheben und an die zuständigen Behörden weitergeben.

Weil die Netzbetreiber den physikalischen Anschluss jedes Kunden an das öffentliche Stromnetz verwalten, haben sie im liberalisierten Markt die Rolle als "Datendrehscheibe" übernommen.

Das bedeutet, dass der Netzbetreiber für alle Netzbenutzer (Verbraucher und Kraftwerksbetreiber/Einspeiser) und für alle Schnittstellen zu anderen Netzen die Strommengen messen muss. Die auf Plausibilität geprüften Messwerte werden dann an alle dazu berechtigten Marktteilnehmer weitergeben. Ein solcher "berechtigter Marktteilnehmer" ist z.B. ein Stromlieferant, der die Daten benötigt, damit er seinem Kunden eine Rechnung stellen kann. Andere berechtigte Marktteilnehmer sind Bilanzgruppenkoordinatoren, die die Ausgleichsenergie ermitteln oder Behörden, die statistische Daten benötigen.

Dieser Datenaustausch muss durch entsprechende Verträge geregelt sein. Auch für die Administration der Marktteilnehmer im Netzgebiet ist der Netzbetreiber verantwortlich. Er muss die Information führen, welcher Lieferant welchen Kunden im Netzgebiet beliefert und diese Zuordnung bei einem "Lieferantenwechsel" aktualisieren.

KundenLogin