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Der Energieausweis für Einfamilienhäuser ist das "Energiepickerl" zum Heiz-Energiebedarf.

Energieausweis für Wohnungen und Einfamilienhäuser

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Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf und viele weitere Kennwerte einer Immobilie an. Seit 2008 muss in Österreich ein Energieausweis für die meisten Gebäude, welche (um-)gebaut, verkauft oder vermietet werden, erstellt werden. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre ab Ausstellung.

Als Qualitätsanbieter in Österreich erstellen wir sämtliche Energieausweise im 3D-Verfahren. Damit ist eine genaue und nachvollziehbare Ermittlung der Gebäudeparameter möglich.

Zum Angebot



Einfamilienhaus

Wer braucht einen Energieausweis?


Genau wie bei einem PKW oder einem Elektrogerät wo der Hersteller den Verbrauch angeben muss, um den Käufer zu informieren, muss auch der Verkäufer, Vermieter oder Bauherr eines Gebäudes angeben, welcher Energiebedarf zu erwarten ist. Umfassende Informationen dazu liefert der Energieausweis.

Wer ein Gebäude neu baut, saniert, verkauft, vermietet oder verpachtet muss einen Energieausweis haben. Auch in Immobilienanzeigen müssen die Werte aus dem Energieausweis angegeben werden. Käufer können so Gebäude und deren Heizbedarf vergleichen.

Zusätzlich enthält der Energieausweis Hinweise, an welchen Stellen beim Gebäude Energiesparmaßnahmen durchgeführt werden können (z. B. Fenstertausch, Wärmedämmung etc.) und liefert damit die Grundlage für Sanierungen.

Energieausweis für Bestandsgebäude & Neubau


Bei uns erhalten Sie den Energieausweis für Ihr Wohngebäude (z. B. Einfamilien-, Doppel-, oder Reihenhaus). Dieser wird von technischen Expertinnen und Experten erstellt. Das ist, nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis, ein wichtiger Aspekt.

Der Energieausweis ist die faktenbasierte Grundlage für Baueinreichung, Förderansuchen, Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie. Ebenfalls können wir für Sie z. B. die Dämmstärken hinsichtlich diverser Anforderungen optimieren.

Falls Sie eine Bestandsimmobilie besitzen oder erwerben, werden zusätzlich zum fundierten Energieausweis mögliche Sanierungspotenziale aufgezeigt. Das ist die Grundlage für konkrete Sanierungsberechnungen, welche z. B. hinsichtlich Förderungsgrenzwerten optimiert werden.

Ihr Nutzen:

  • Datengrundlage für Ausschreibung und Förderansuchen (zum Beispiel für die Bundesförderung)
  • Verifizierung der Energieeinsparung
  • Eine weitere Veranschaulichung des Einsparpotenzials ist durch eine Wirtschaftlichkeitsrechnung möglich

Unsere Angebote



Energieausweis Bestand
Angebot für Einfamilienhäuser bis 300 m2
750,00 EUR
inkl. MwSt.
 
Energie AG Kunden erhalten ein
vergünstigtes Angebot im Kundenklub

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Energieausweis Neubau
Angebot für Einfamilienhäuser bis 300 m2
650,00 EUR
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Wie wird der Energieausweis erstellt?


Beim Neubau wird der Energieausweis auf Basis der Einreichpläne und Haustechnikplanung berechnet. Bei einem bestehenden Gebäude, zum Beispiel bei Verkauf, Vermietung oder wenn eine Sanierung geplant ist, werden die Angaben aus den Bestandsplänen vor Ort überprüft und die tatsächlichen Daten für die Erstellung herangezogen.

Wichtig, für den Energieausweis ist immer eine Begehung Vor-Ort verpflichtend, nur so kann ein Energieausweisersteller Rechtssicherheit geben. Siehe dazu das Rechtsgutachten von Dr. Popper.

Unsere Standard-Leistungen für Sie

  • Objektbesichtigung vor Ort
  • Fotodokumentation
  • Hardcopy Ihrer Papierpläne
  • Erfassung der Gebäudedaten (Abmessungen, Fenster, Türen, etc.)
  • Erfassung der Daten für Heiztechnik, PV, Solaranlage, Warmwasser-Bereitung. Raumlufttechnik
  • Verbesserungsvorschläge nach kostenoptimalen Ansatzpunkten
  • Erstellung eines Energieausweises (Original in PDF und auf Wunsch in Papierform)
  • 3-D-Gebäudemodell sowie 3-D-Zeichnungen

Wir benötigen von Ihnen

  • aktuelle Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) - bevorzugt in digitaler Form (dwg, pdf)
  • Baujahr der Errichtung bzw. der Sanierung des Gebäudes
  • Baujahr der gebäudetechnischen Anlagen

Kontakt

Allgemeine Hilfe Kontaktbild
Energieeffizienz-Dienstleistungen 

IfEA Institut für Energieausweis GmbH


Tel.:+43 5 9000-3794

Mail:



Glasfassade Energie AG

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude


Wenn Sie den Bau, Kauf oder Verkauf eines Nichtwohngebäudes planen, spielt der Energieausweis eine wichtige Rolle. Verkäufer oder Vermieter (generell „In-Bestand-Geber“) müssen einen gültigen Energieausweis vorlegen, und die Werte daraus bereits bei Immobilienanzeigen angeben können.

Mehr Infos zu Nichtwohngebäuden

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Energieausweis für Wohnungen und Einfamilienhäuser

Der Energieausweis für Einfamilienhäuser ist das "Energiepickerl" zum Heiz-Energiebedarf.


Fragen und Antworten zum Energieausweis


Wie lange dauert es einen Energieausweis zu bekommen?

Bei IfEA erhalten Sie den Energieausweis innerhalb von 3-5 Werktagen (ab Vor-Ort-Begehung). Je nach Größe, Art und Komplexität des Gebäudes kann sich der Bearbeitungszeitraum geringfügig verlängern.

Wo bekomme ich einen Energieausweis und was kostet er?

IfEA ist ein hochkompetenter Dienstleister für die Erstellung von Energieausweisen. Mit über 7.500 Energieausweis-Erstellungen gehören wir zu den erfahrensten österreichischen Dienstleistern für Energieeffizienzanalysen im Immobilienbereich.

Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises trägt grundsätzlich der Verkäufer bzw. Eigentümer des Gebäudes. Sollten Sondervereinbarungen getroffen werden gelten diese.

Wer erstellt einen Energieausweis?

Energieausweise sind von qualifizierten und befugten Personen auszustellen, darunter fallen Ziviltechniker/innen einschlägiger Befugnis sowie Technische Büros- Ingenieurbüros einschlägiger Fachrichtung und Gewerbebetriebe zur Planung, Errichtung von baulichen Anlagen sowie Erstellung von Heizungsanlagen.

IfEA ist der Spezialdienstleister für die Erstellung von Energieausweisen. Mit über 7.500 Energieausweis-Erstellungen gehören wir zu den erfahrensten österreichischen Dienstleistern für Energieeffizienzanalysen im Immobilienbereich.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich? 

Grundsätzlich ist bei jedem Neubau oder einer Sanierung bzw. bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung eines Gebäudes ein Energieausweis erforderlich. Diese Verpflichtung wird einerseits in den Bauordnungen, andererseits im Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (kurz: EAVG) geregelt.

Dieser muss bei der Vertragserklärung vorgelegt und spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Weiters müssen die Energiekennzahlen (Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE)) gemäß §3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) bereits beim Inserieren des Objekts in Druckwerken und elektronischen Medien angegeben werden.

Was ist der fGEE (Gesamtenergieeffizienzfaktor)?

Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) beschreibt die Effizienz des Gebäudes inkl. der haustechnischen Anlagen. Diese Kennzahl setzt den Endenergiebedarf eines Gebäudes in Beziehung zu einem Referenzwert (entspricht einem Gebäude aus dem Jahr 2007). Je kleiner dieser Wert ist, umso effizienter ist das Gebäude in seiner Gesamtheit. Ein Haus der Energieeffizienzklasse A++ hat z. B. einen Faktor unter 0,55, ein schlecht gedämmtes, nicht saniertes Gebäude liegt bei einem Wert größer 2,5. Ein Gebäude nach der Bautechnikgesetzgebung 2007 gebaut, mit Referenzheizanlage, entspricht einem fGEE von 1 (100 %).