Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit bei den Internet-Tarifen für Zuhause?
Ja. Bei unseren Fiber-Angeboten beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate (gegen Aufpreis auch 12 Monate möglich).
Ist bei den Internet-Tarifen für Zuhause eine Servicepauschale fällig?
Für unsere FTTH ("Fiber to the Home") Kund:innen wird eine jährliche Servicepauschale in Höhe von € 19,90 berechnet.
Wann kann ein Umstieg auf ein anderes Internet-Angebot (Up- und Downgrade) durchgeführt werden?
Ein Upgrade auf ein höherwertigeres Internet-Angebot kann - egal ob innerhalb oder bereits nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - jederzeit kostenlos durchgeführt werden. Hierfür eine neue Bestellung mit dem gewünschten Angebot ausfüllen, Ihre Kundennummer anführen und an service@energieag.at senden oder die Bestellung online ausführen.
Ein Downgrade auf ein günstigeres Angebot ist erst nach der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die einmaligen Bearbeitungskosten dafür betragen € 49,-.
In beiden Fällen beginnt mit der Umstellung eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Was kann ich tun, wenn die bestellte Bandbreite im WLAN nicht erreicht wird?
Unsere Fiber-Angebote sind so ausgerichtet, dass die angebotenen Bandbreiten fast ausnahmslos erreicht werden.
WLAN ist allerdings keine geeignete Methode die verfügbare Bandbreite zu testen! Die Geschwindigkeit im WLAN hängt neben dem verwendeten Router auch von den Umgebungsbedingungen (Raum, andere WLANs in der Umgebung) ab. Auch die Entfernung zwischen dem Router und dem Endgerät, das mit dem WLAN verbundenen ist, kann einen Einfluss auf die Geschwindigkeit haben.
Ein Speedtest, der über WLAN durchgeführt wurde, ist somit nicht aussagekräftig! Gleiches gilt für Speedtests über mobile Endgeräte.
Der einzig gültige Messwert wird mittels Kabel (mindestens CAT5e) direkt an unserem Übergabepunkt in der Wohnung (CPE) erreicht. Wird auch hier die entsprechende Bandbreite nicht erreicht, wenden Sie sich bitte direkt an unser Service Center.
Sollten Sie ein schnelleres WLAN benötigten, empfehlen wir den Kauf eines separaten Access Points.
Kann ich nach Ablauf der Bindung jederzeit kündigen?
Zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.