Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 07. Oktober 2024 aufgrund einer Änderung der Marktprozesse eine Abmeldung Ihrer Energieanlage nur mehr unter Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist zulässig ist.
Das bedeutet, dass keine tagesaktuellen oder auch rückwirkende Abmeldungen durchgeführt werden können und nur noch in die Zukunft erfolgen können.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Durchführung Ihres Abmeldewunsches von 14 bis zu 28 Tagen in Anspruch nehmen kann. Dies beinhaltet sowohl die Abwicklung beim Energielieferanten als auch beim zuständigen Netzbetreiber.
Wichtig!
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Auszug, um unnötige Verzögerung und Kosten (u.a. für die Zählermiete) zu vermeiden. Eine Anmeldung kann ebenfalls nicht rückwirkend durchgeführt werden.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite der E-Control