Was ist die Voraussetzung, um ein Kombi-Angebot in Anspruch nehmen zu können?
Die Voraussetzung für ein Kombi-Angebot ist die Inanspruchnahme von Angeboten aus mindestens zwei unterschiedlichen Sparten (Strom, Gas, Internet und Fernwärme)
Haben Fernwärme-Kund:innen auch Anspruch auf ein Kombi-Angebot?
Ja, Kund:innen können für Strom/Gas/Internet ein Kombi-Angebot wählen, ihre bestehenden Fernwärme-Tarife bleiben unverändert.
Haben Photovoltaik-Einspeisekund:innen auch Anspruch auf ein Kombi-Angebot?
Kund:innen, die nur einen Einspeisevertrag, jedoch keinen Bezugsvertrag für Strom haben, haben keinen Anspruch auf ein Kombi-Angebot in einer anderen Sparte.
Haben Kund:innen ohne Basisanlage, aber mit Zusatzzähler, auch Anspruch auf ein Kombi-Angebot?
Kund:innen, die über ihre Zusatzanlage mit Ökostrom Wärme versorgt werden, erhalten den Kombi-Vorteil in einer anderen Sparte, also Gas oder Internet.
Kund:innen ohne Basisanlage, die über ihre Zusatzanlage mit anderen Tarifen als Ökostrom Wärme versorgt werden, können keinen Kombi-Vorteil in Anspruch nehmen.
Was passiert, wenn Kund:innen mit einem Kombi-Angebot in einer Sparte einen Lieferantenwechsel durchführen?
Das Kombi-Produkt gilt nur, wenn Kund:innen mehr als eine Sparte bei der Energie AG beziehen. Dh., wenn Kund:innen ein Strom-Gas-Kombipaket bei uns beziehen und dann einen Lieferantenwechsel bei Strom durchführen, verlieren sie als Folge den Gas-Kombipreis.
Bekommen Kund:innen mit mehreren Anlagen in einer Sparte (z.B. Strom) und nur einer Anlage in der zweiten Sparte (z.B. Gas) ein Kombi-Angebot?
Ja, alle Verträge in beiden Sparten erhalten Anspruch auf ein Kombi-Angebot.
Gibt es auch für Photovoltaik-Einspeisekund:innen und Zusatzzähler eine Kombi-Variante?
Für Photovoltaik und Ökostrom Wärme gibt es keine Kombi-Variante.