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Energieausweis für Gewerbe und Immobilien

Energieausweis: genau, modern, 3D

Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf und viele weitere Kennwerte einer Immobilie an. Seit 2008 muss in Österreich ein Energieausweis für die meisten Gebäude, welche (um-)gebaut, verkauft oder vermietet werden, erstellt werden. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre ab Ausstellung.

Als Qualitätsanbieter erstellen wir sämtliche Energieausweise im 3D-Verfahren. Damit ist eine genaue und nachvollziehbare Ermittlung der Gebäudeparameter möglich.

Wer braucht einen Energieausweis?

Bis auf wenige Ausnahmen benötigt man bei jedem Neubau, einer Sanierung, bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung eines Gebäudes einen gültigen Energieausweis. Diese Verpflichtungen werden in den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer und dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 geregelt.

Bei jeder Vertragsabklärung muss ein Energieausweis vorgelegt und spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden.

In jedem Inserat, für den Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie, sind der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) anzugeben. Bei unseren Energieausweisen finden Sie beide Werte übersichtlich auf einer einzelnen Seite dargestellt.

Bei Nichtwohngebäuden, welche einen starkem Publikumsverkehr unterliegen, besteht eine Aushangpflicht des Energieausweises. Dies ist länderspezifisch (in Oberösterreich gemäß § 7 Abs.2 OÖ Bautechnikverordnung) geregelt.

Der Energieausweis stellt die Grundlage für Sanierungsrechnungen dar und wird z. B. auch für den Erhalt von Fördermitteln benötigt. Gerne helfen wir Ihnen bei der Maximierung der Förderung und damit einer verbesserten Wirtschaftlichkeit.

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Angebot Energieausweis

Wir erstellen Energieausweise sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Egal ob es sich um ein Neubau- oder Bestandsgebäude bzw. eine Sanierung handelt. Die Größe Ihrer Immobilie spielt für uns keine Rolle. Bei uns bekommen Sie einen von technischen Expertinnen und Experten erstellten, rechtssicheren Energieausweis.

Bei Bestandsgebäuden kann die Vor-Ort-Begehung in Kombination mit einer Objektsicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B 1300/1301 erfolgen. Somit ist eine kosteneffizientere Abwicklung für Ihre Immobilie möglich.

Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot für Sie. Bitte kontaktieren Sie uns über unser Formular.

Energieausweis
auf Anfrage
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Ihr Nutzen

  • Professioneller Partner mit langjähriger Erfahrung
  • über 10.000 erstellte Energieausweise
  • Rechtssicherer Energieausweis von Ihrem Gebäude
  • Erhalt aller notwendigen Kennzahlen für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung der Immobilie
  • Grundlage für Baueinreichungen
  • Datengrundlage für Ausschreibung
  • Beurteilung der Energieeffizienz der Immobilie
  • Sanierungsvorschläge
  • Basis für mögliche Sanierungs-, Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Förderungen
  • Grundlage für Bewertung von Nachhaltigkeit und EU-Taxonomie

Wie wird der Energieausweis erstellt?

Beim Neubau wird der Energieausweis auf Basis der Einreichpläne und Haustechnikplanung berechnet. Bei einem bestehenden Gebäude, zum Beispiel bei Verkauf, Vermietung oder wenn eine Sanierung geplant ist, werden die Angaben aus den Bestandsplänen vor Ort überprüft und die tatsächlichen Daten für die Erstellung herangezogen.

Energieausweise für Gemeinden

Energieausweise für Gemeinden

Die neue Energieeffizienz-Richtlinie der EU (EED III) verpflichtet Gemeinden dazu, umfangreiche Energieberichte für alle Gebäude über 250 m² zu erstellen. Wir unterstützen Sie dabei.

Weitere Infos
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Der Energieausweis für Nichtwohngebäude

Wenn Sie den Bau, Kauf oder Verkauf eines Nichtwohngebäudes planen, spielt der Energieausweis eine wichtige Rolle. Denn seit dem 1.1.2009 ist durch das Energieausweis-Vorlagegesetz bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ein Energieausweis verpflichtend vorzulegen. Gemäß Bauordnungen der einzelnen Bundesländer, ist bei Neubau oder umfassender Sanierung ein Energieausweis Bestandteil der Einreichunterlagen. Für Förderungen ist ein Energieausweis in der Regel unabdingbar.

Verkäufer oder Vermieter (generell „In-Bestand-Geber“) müssen einen gültigen Energieausweis vorlegen, und die Werte daraus bereits bei Immobilienanzeigen angeben können. Der Energieausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.

Weiters gibt es bei Nichtwohngebäuden die Aushangpflicht des Energieausweises, welche länderspezifisch geregelt sind. Regelung in Oberösterreich gemäß §7 Abs.2 OÖ Bautechnikverordnung:

Bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr sind die beiden Seiten des Energieausweises von der Eigentümerin oder vom Eigentümer

  • bei einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 500 m2, sofern ein Energieausweis vorhanden ist, und
  • bei einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 250 m2, sofern die Gebäude von Behörden genutzt werden, an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich des Haupteingangs auszuhängen.
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Die neue Energieeffizienz-Richtlinie der EU (EED III) verpflichtet Gemeinden dazu, seit 11. Oktober 2025 umfangreiche Energieberichte für alle Gebäude über 250 m² ( beheizbarer Gesamtnutzfläche) zu erstellen.

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