Bis auf wenige Ausnahmen benötigt man bei jedem Neubau, einer Sanierung, bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung eines Gebäudes einen gültigen Energieausweis. Diese Verpflichtungen werden in den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer und dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 geregelt.
Bei jeder Vertragsabklärung muss ein Energieausweis vorgelegt und spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
In jedem Inserat, für den Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie, sind der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) anzugeben. Bei unseren Energieausweisen finden Sie beide Werte übersichtlich auf einer einzelnen Seite dargestellt.
Bei Nichtwohngebäuden, welche einen starkem Publikumsverkehr unterliegen, besteht eine Aushangpflicht des Energieausweises. Dies ist länderspezifisch (in Oberösterreich gemäß § 7 Abs.2 OÖ Bautechnikverordnung) geregelt.
Der Energieausweis stellt die Grundlage für Sanierungsrechnungen dar und wird z. B. auch für den Erhalt von Fördermitteln benötigt. Gerne helfen wir Ihnen bei der Maximierung der Förderung und damit einer verbesserten Wirtschaftlichkeit.