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Objektsicherheitsprüfung

Wir machen Gefahren sichtbar.

Effiziente und Fachgerechte Sichtbegutachtung statt Aufwändiger Begehung

Die aufwändige Begehung, um Risikofaktoren oder Schäden an Bauteilen zu entdecken, kann jetzt durch eine effiziente und fachgerecht protokollierte Begutachtung der Sachverständigen von IfEA Institut für Energieausweis ersetzt werden. Die Begutachtung ist eine Sichtkontrolle aller wesentlichen Bereiche und erfolgt zerstörungsfrei.

    Wesentliche Bereiche der Objektsicherheitsprüfung

    • Gebäudehülle
    • Erschließungsflächen
    • Parkflächen und Tiefgarage
    • Keller
    • Brennstofflagerraum
    • Müll- und Heizraum
    • Stiegenhaus
    • Sonsige Außenbereiche

    Objektsicherheit rechtskonform geprüft gemäß ÖNORM B 1300 und B 1301

    Rechtlich gesehen müssen Gebäudeeigentümer und Hausverwalter dafür sorgen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht (ABGB §1319). Sie sind deshalb dazu verpflichtet, den Bauzustand aller öffentlich zugänglichen Flächen (Stiegenhaus, Keller, Dachboden, Außenbereich) sowie von Fassade, Fenster und Dächern am technisch neuesten Stand zu halten. Die ÖNORM B1300 stellt einen neuen Stand der Technik dar und widmet sich somit zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Mittels einer Checkliste werden die Vorgaben der ÖNORM B 1300 eingehalten.

    Umfang der Prüfung

    Die aufwändige Begehung, um Risikofaktoren oder Schäden an Bauteilen zu entdecken, kann jetzt durch eine effiziente und fachgerecht protokollierte Begutachtung der Sachverständigen von IfEA Institut für Energieausweis ersetzt werden. Die Begutachtung ist eine Sichtkontrolle aller wesentlichen Bereiche und erfolgt zerstörungsfrei.

    Vier Bereiche werden kontrolliert:

    • Die technische Objektsicherheit
    • Gefahrenvermeidung und Brandschutz
    • Gesundheits- und Umweltschutz
    • Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
       

    Die Objektsicherheitsprüfung wird anhand einer Checkliste durchgeführt und folgt den Vorgaben der ÖNORM B 1300. Das sichert die ordnungsgemäße und rechtskonforme Erfüllung der vielfältigen Prüfpflichten. 
    Die Norm empfiehlt, Kontrollen jährlich durchzuführen.

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