Die IfEA als staatlich geprüftes Ingenieurbüro, übernimmt diese Aufgabe sehr gerne.
Prüfungsumfang gemäß §82b ist:
- ob die Betriebsanlage dem Genehmigungsbescheid entspricht
- ob die Betriebsanlage den sonstigen für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht (Verordnungen, §356b, u.a.)
- ob die Betriebsanlage dem Abschnitt 8a betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen unterliegt.
Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit.





