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§82b Prüfung nach GewO von Betriebsanlagen

Eine effiziente Variante ist, diese Überprüfung von einem externen Dienstleister durchführen zu lassen und so die internen Ressourcen zu schonen. Ein weiterer Vorteil ist die rechtssichere Durchführung auf Basis der aktuellen Gesetzeslage - gerne übernimmt die IfEA als staatlich geprüftes Ingenieurbüro diese Aufgabe.

Überprüfung gemäß §82b der Gewerbeordnung

Die IfEA als staatlich geprüftes Ingenieurbüro,  übernimmt diese Aufgabe sehr gerne.

Prüfungsumfang gemäß §82b ist:

  • ob die Betriebsanlage dem Genehmigungsbescheid entspricht
  • ob die Betriebsanlage den sonstigen für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht (Verordnungen, §356b, u.a.)
  • ob die Betriebsanlage dem Abschnitt 8a betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen unterliegt.

Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit.

Rechtliche Grundlagen

Entsprechend der Gewerbeordnung müssen die Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage diese regelmäßig wiederkehrend prüfen oder prüfen lassen.

Dieser ...

  • …. hat die Prüfung rechtzeitig zu veranlassen, ohne Aufforderung von der Behörde.
  • …. ist für die Auswahl der berechtigten Personen, die die Prüfung vornehmen sollen, verantwortlich.

Sofern im Genehmigungsbescheid oder in sonstigen Vorschriften nicht anderes bestimmt ist, betragen die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen fünf Jahre.

Bei der Begutachtung wird eine Prüfbescheinigung erstellt, der eine vollständige Dokumentation der Prüfung angehängt wird. Diese muss vom Anlageninhaber bis zum Vorliegen der nächsten Prüfbescheinigung in der Anlage zur jederzeitigen Einsicht der Behörde aufbewahrt werden.

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