Das aktuelle Rechtsgutachten „zu der Frage, ob bei der Erstellung eines Energieausweises, insbesondere bei einer Aktualisierung, eine Vor-Ort-Befundung verpflichtend ist“ wurde von Alfred Popper, einem renommierten Juristen für Immobilienrecht und Lektor an der TU Wien, Fachautor, vielfachendem Vortragenden und Prüfer für zertifizierte Ausbildungen im Immobilienbereich im Auftrag der IfEA erstellt.
Durch verschiedenste OGH-Urteile wird klar dokumentiert, dass der Energieausweisersteller als Sachverständiger tätig ist und der Energieausweis ein Gutachten ist. Mit diesen Erkenntnissen und der oberstgerichtlichen Entscheidung, dass das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG) als ein Schutzgesetz zu betrachten ist, gibt es weitreichende Folgen - sowohl für die Energieausweisersteller, als auch für die Auftraggeber von Energieausweisen.


