Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf einer Immobilie an - er ist also wie das "Pickerl" fürs Eigenheim. Seit 2008 muss gemäß OIB Richtlinie 6 ein Energieausweis für ein Gebäude erstellt werden, wenn es (um-)gebaut, verkauft oder vermietet wird oder ein öffentliches Gebäude ist.
Der Energieausweis enthält die Angaben zum Endenergiebedarf, Heizwärmebedarf und einen Vergleich zu Referenzwerten sowie den Heiztechnik-Energiebedarf des Gebäudes.






