Ein Umzug ist aufwändig - wir helfen Ihnen bei der Ummeldung Ihrer Strom- und Erdgas-Verbrauchstelle. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Umzug.
- Notieren Sie vor dem Auszug bzw. Einzug den Zählerstand, das Datum der Ablesung und die Zählernummer - oder machen Sie ein Foto.
- Es ist wichtig, dass Sie und Ihr/e Nachmieter:in sich über den Zählerstand und das Übergabedatum einig sind, damit die Ummeldung durchgeführt werden kann.
- Der Netzbetreiber ist verpflichtet, abgemeldete Anlagen ohne gleichzeitige Anmeldung eines neuen Strom- oder Erdgas-Kund:in zeitnah abzuschalten.
- Es ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, sofern keine neue Anmeldung vorliegt.
- Weiteres können keine tagesaktuellen oder auch rückwirkende Abmeldungen durchgeführt werden, sondern Abmeldungen müssen in die Zukunft erfolgen.
- Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Durchführung Ihres Abmeldewunsches von 14 bis zu 28 Tagen in Anspruch nehmen kann. Dies beinhaltet sowohl die Abwicklung beim Energielieferanten als auch beim zuständigen Netzbetreiber.
Wichtig!
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Auszug, um unnötige Verzögerung und Kosten (u.a. für die Zählermiete) zu vermeiden. Eine Anmeldung kann ebenfalls nicht rückwirkend durchgeführt werden.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite der E-Control.




