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Energieausweis für Wohnungen und Einfamilienhäuser

Der Energieausweis - ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument

Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf und viele weitere Kennwerte einer Immobilie an. Seit 2008 muss in Österreich ein Energieausweis für die meisten Gebäude, welche (um-)gebaut, verkauft oder vermietet werden, erstellt werden. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre ab Ausstellung.

Als Qualitätsanbieter in Österreich erstellen wir sämtliche Energieausweise im 3D-Verfahren. Damit ist eine genaue und nachvollziehbare Ermittlung der Gebäudeparameter möglich.

Wer braucht einen Energieausweis?

Genau wie bei einem PKW oder einem Elektrogerät wo der Hersteller den Verbrauch angeben muss, um den/die Käufer:in zu informieren, muss auch der/die Verkäufer:in, Vermieter:in oder Bauherr:in eines Gebäudes angeben, welcher Energiebedarf zu erwarten ist. Umfassende Informationen dazu liefert der Energieausweis.

Wer ein Gebäude neu baut, saniert, verkauft, vermietet oder verpachtet muss einen Energieausweis haben. Auch in Immobilienanzeigen müssen die Werte aus dem Energieausweis angegeben werden. Käufer:innen können so Gebäude und deren Heizbedarf vergleichen.

Zusätzlich enthält der Energieausweis Hinweise, an welchen Stellen beim Gebäude Energiesparmaßnahmen durchgeführt werden können (z. B. Fenstertausch, Wärmedämmung etc.) und liefert damit die Grundlage für Sanierungen.

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Energieausweis für Bestandsgebäude & Neubau

Bei uns erhalten Sie den Energieausweis für Ihr Wohngebäude (z. B. Einfamilien-, Doppel-, oder Reihenhaus). Dieser wird von technischen Expertinnen und Experten erstellt. Das ist, nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis, ein wichtiger Aspekt.

Der Energieausweis ist die faktenbasierte Grundlage für Baueinreichung, Förderansuchen, Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie. Ebenfalls können wir für Sie z. B. die Dämmstärken hinsichtlich diverser Anforderungen optimieren.

Bei Bestandsimmobilien werden, zusätzlich zum fundierten Energieausweis, mögliche Sanierungspotenziale aufgezeigt. Das ist die Grundlage für konkrete Sanierungsberechnungen, welche z. B. hinsichtlich Förderungsgrenzwerten optimiert werden.

Ihr Nutzen:

Datengrundlage für Ausschreibung und Förderansuchen (zum Beispiel für die Bundesförderung)

Verifizierung der Energieeinsparung

Veranschaulichung des Einsparpotenzials durch eine Wirtschaftlichkeitsrechnung möglich

Wie wird der Energieausweis erstellt?

Beim Neubau wird der Energieausweis auf Basis der Einreichpläne und Haustechnikplanung berechnet. Bei einem bestehenden Gebäude, zum Beispiel bei Verkauf, Vermietung oder wenn eine Sanierung geplant ist, werden die Angaben aus den Bestandsplänen vor Ort überprüft und die tatsächlichen Daten für die Erstellung herangezogen.

Wichtig, für den Energieausweis ist immer eine Begehung Vor-Ort verpflichtend, nur so kann ein Energieausweisersteller Rechtssicherheit geben. Siehe dazu das Rechtsgutachten von Dr. Popper.

Unsere Standard-Leistungen für Sie

  • Objektbesichtigung vor Ort
  • Fotodokumentation
  • Hardcopy Ihrer Papierpläne
  • Erfassung der Gebäudedaten (Abmessungen, Fenster, Türen, etc.)
  • Erfassung der Daten für Heiztechnik, PV, Solaranlage, Warmwasser-Bereitung. Raumlufttechnik
  • Verbesserungsvorschläge nach kostenoptimalen Ansatzpunkten
  • Erstellung eines Energieausweises (Original in PDF und auf Wunsch in Papierform)
  • 3-D-Gebäudemodell sowie 3-D-Zeichnungen

Wir benötigen von Ihnen

Baujahr der Errichtung bzw. der Sanierung des Gebäudes

Aktuelle Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) - bevorzugt in digitaler Form (dwg, pdf)

Baujahr der gebäudetechnischen Anlagen

Angebot

Energieausweis

Unser Angebot für Einfamilienhäuser bis 300 m2 

830 ,- inkl. MwSt.
für Bestandsimmobilien
690 ,- inkl. MwSt.
für Neubau
Energie AG Kunden erhalten ein vergünstigtes Angebot im Kundenklub
Zum Anfrageformular
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Der Energieausweis für Nichtwohngebäude

Wenn Sie den Bau, Kauf oder Verkauf eines Nichtwohngebäudes planen, spielt der Energieausweis eine wichtige Rolle. Verkäufer:innen oder Vermieter:innen (generell „In-Bestand-Geber“) müssen einen gültigen Energieausweis vorlegen, und die Werte daraus bereits bei Immobilienanzeigen angeben können.

Mehr Infos
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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Energieausweis.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

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+43 5 9000-3794

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office@ifea.at

Qualität & Unabhängigkeit

Als staatlich geprüftes Ingenieursbüro sind wir zur unabhängigen Beratung und kundeorientierten Ausführung verpflichtet. Qualität hat für uns einen hohen Stellenwert, daher sind wir auch ISO 9001 zertifiziert. Unsere Kunden profitieren bei uns durch unsere langjährige Erfahrung, Kompetenz, Qualität und Unabhängigkeit.

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