Hier finden Sie ausgewählte Aspekte, was sich für Stromkund:innen in Österreich mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ändert.
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz ElWG: Was sich ändert.
Gestützter Preis für Strom ab April 2026
Für einkommensschwache Haushalte* wird ein vergünstigter Tarif für die ersten ca. 2.900 kWh/Jahr eingeführt um nur 6 ct/kWh netto bzw. 7,20 ct/kWh brutto.
* gemäß den Bestimmungen in § 36 ElWG.
Elektronische Kommunikation
Bei Neuabschluss von Stromlieferverträgen gilt (anders als bisher) die elektronische Kommunikation als vereinbart. Ein Opt-out zur Papierform ist allerdings möglich.
Smart Meter und Rechnung
Für Smart Meter wird die Auslesung von Viertelstundendaten der neue Standard. Dadurch können Sie flexible Tarife bei Ihrem Versorger wählen und künftig auch von reduzierten Netzentgelten (z.B.: „Sommerrabatt“ im Sommerhalbjahr zwischen 10:00 und 16:00 Uhr) bei Ihrem Netzbetreiber profitieren.
Sind Smart-Meter installiert, haben Endkund:innen das Wahlrecht zwischen einer monatlichen Rechnung und einer Jahresrechnung.
Weiterführende Infos finden Sie unter:
Ökostrom Smart
Kennen Sie schon unseren Tarif Ökostrom Smart um zwischen April und August von einem Arbeitspreis ab 5 ct/kWh brutto zu profitieren?

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