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Ihre Strom- und Erdgasrechnung verständlich erklärt

So finden Sie sich zurecht

Als Kund:in der Energie AG Oberösterreich erhalten Sie im Rahmen Ihrer Strom- und Erdgas-Lieferung eine Jahresabrechnung. Zur besseren Übersicht sind die wesentlichen Daten auf der ersten Seite Ihrer Rechnung zusammengefasst. 

Bei der Gestaltung der Rechnung hat die Energie AG besonders auf die Kundenorientierung geachtet. Das Design ist kundenfreundlich und übersichtlich und die Rechnung ist immer in drei Teile gegliedert:

  • Eine Überblicksseite
  • Eine Informationsseite
  • Eine oder mehrere Detailseite(n)

Der Aufbau in Modulen sorgt für eine klare Gestaltung und ein leichteres Wiederfinden wichtiger Informationen.

 

Erklärung zu Ihrer Jahresrechnung

Zum besseren Verständnis der Details Ihrer Rechnung haben wir eine Musterrechnung mit erläuternden Anmerkungen erstellt. Sie können diese hier downloaden:

Fallweise muss der Stromverbrauch einer Abrechnungsperiode auf mehrere kürzere Zeiträume aufgeteilt werden, auch wenn keine Zählerstände zur Verfügung stehen. Ein typisches Beispiel für eine solche Aufteilung ist eine Strompreisänderung während eines Abrechnungsjahres.

Für diese Ermittlung haben die Energieversorger mit der Regulierungsbehörde spezielle Berechnungsmethoden vereinbart. Der Stromverbrauch von Kundenanlagen lässt sich nach bestimmten Verbrauchsmustern relativ genau bestimmen. Davon ausgehend gibt es 27 solche Profile am österreichischen Strommarkt. Das häufigste ist das Profil "H0" (allgemeiner Haushaltsbedarf).

Für jedes der 27 Lastprofile gibt es je Monat bestimmte Gewichtungswerte in Prozent. Die Summe aller Monatsgewichtungswerte ergibt 100%.

Informationen zur CO2-Bepreisung

Die CO₂-Bepreisung ist ein zentraler Bestandteil der österreichischen Klimapolitik und betrifft alle Kund:innen mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas. Ab 1. Jänner 2025 gibt es wichtige Änderungen bei der Verrechnung. 

Erfahren Sie hier, was das für Sie bedeutet, wie sich der Preis zusammensetzt und wie die Verrechnung künftig erfolgt.

Zur CO2-Bepreisung

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