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Gestützter Preis für begünstigte Haushalte

(§ 36 ElWG)

Begünstigte Haushalte erhalten eine gesetzlich geregelte Unterstützung bei den Energiekosten. Dabei wird der Strompreis innerhalb eines bestehenden Stromvertrags bis zu einer bestimmten Grenze reduziert, sodass Betroffene weniger bezahlen müssen.

 

Für einen jährlichen Stromverbrauch von bis zu 2.900 kWh gilt derzeit der untere Referenzwert von 6 ct/kWh.

Wird dieses Verbrauchskontingent überschritten kommt der obere Referenzwert zum Einsatz. Dieser wird von der Regulierungsbehörde regelmäßig (quartalsweise) berechnet und veröffentlicht.

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