Der Sozialtarif für Strom (rechtlich als „gestützter Preis für begünstigte Haushalte“ bezeichnet) ist im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG § 36) geregelt.
Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlicher, gesetzlich geregelter vergünstigter Strompreis, der einkommensschwachen Haushalten helfen soll, die Belastung durch hohe Energiekosten zu verringern und sie vor Energiearmut zu schützen. Alle Stromlieferanten in Österreich zu deren Tätigkeitsbereich die Belieferung von Haushaltskundinnen und Haushaltskunden zählt sind verpflichtet, diesen Tarif zu gewähren.


